Das Investieren in Wirtschaftssystemen mit instabiler politischen und wirtschaftlichen Lage ist immer mit hohen Risiken verbunden. So ein nicht reichlich guenstige Investitionsklima bildet in der Regel der entscheidende Faktor, weswegen der Investor auf den Produktionsstart in einem bestimmten Land verzichtet. Genau als solche wird zur Zeit die Situation in Weissrussland verzeichnet. Dessen Markt ist jedoch ganz anziehend (attraktiv). Seine Vorteile sind insbesondere billigere Arbeitskraefte, guenstige geographische Lage (es grenzt mit Polen, Litauen, Russland und Ukraine), entwickelte Transportinfrastruktur, verhaeltnismaessig hohe Industrieniveau (in der Zeit der UdSSR waren die Fachgebiete der Weissrussland - hochtechnologische Produktion, Maschinenbau, Textilien und Lebensmittel).
Als wichtig scheint es deswegen auf dem perspektiven Markt seinen eigenen Platz zu bestimmen. Mit Minimalrisiko kann das durch die Gruendung einer Vertretung in Weissrussland realisiert werden.
Die Vertretung einer auslaendischen juristischen Person ist ihre absonderte Strukturabteilung, die auf dem Territorium der Republik Weissrussland liegt, den Vertretenen vertritt, und andere Funktionen im Interesse des Vertretenen erfuellt. Nach Art. 51 III ZGB ist eine Vertretung keine juristische Person.
Das Verfahren der Gruendung einer Vertretung besteht in folgendem:
- Suche nach dem Sitz fuer die Vertretungsmitarbeiter,
- Erhaltung einer Genehmigung vom Auslandsministerium,
- Erstellung der wirksamen Vollmacht dem Leiter der Vertretung,
- Auswahl einer Bank, bei der Konto der Vertretung eroeffnet wird.
Die Erfuellung der obengenannten Formalitaeten bedarf keine grosse Aufwaende: Der Gebuehr fuer die Ausstellung der Genehmigung fuer drei Jahre betraegt 2 000 US $; dann kommen auch die Kosten fuer notarielle Beglaubigung, Kontoeroeffnung und Miete bzw. Kauf eines Raums in Betracht.
Die Gruendung einer Vertretung ermoeglicht den weissrussischen Markt kennenzulernen (z.B. um zu beschliessen, ob es sinnvoll ist, dort seine Produktion zu starten), Investitionsklima zu schaetzen, notwendige Kontakte zu knuepfen, was von besonderer Bedeutung fuer Erweiterung im Land waere. Als Mitarbeiter einer Vertretung koennen sowie die Buerger des Weissrusslands, als auch die auslaendischen Buerger auftreten.
Da die Vertretung keine juristische Person ist, wird sie in Weissrussland im Namen des Vertretenen, d.h. der Firma, die sie gegruendet hat, handeln.
Wird ueber die Vertretung keine mit der Gewinnerhaltung aus den Quellen in Weissrussland verbundene Taetigkeit ausgeuebt, so sind die Steuer nur von der Summe des Mitarbeiterslohns zu berechnen und zu zahlen.
Ist es nicht der Fall (die mit der Gewinnerhaltung aus den Quellen in Weissrussland verbundene Unternehmenstaetigkeit wird ausgeuebt), wird die Besteuerung bedeutend hoeher, weil sie nach den fuer weissrussischen Steuerzahler geltenden Regeln mit bestimmten Besonderheiten und Ausnahmen durchzufuehren ist.
Die Rechnungslegung der Vertretung ist nach weissrussischen Standarten zu fuehren, was jedoch die zusaetzliche Buchfuehrung nach den Regeln des Landes des Vertretenes nicht verbietet.
Es ist notwendig, die Berichte in Auslandsministerium, Steuerorgane vorzulegen, was allerdings keinen bedeutenden Arbeitsaufwand bedarf.