audit.by  
 
Vneshaudit:: nachrichten :::: wir ueber uns :::: unsere dienstleistungen :::: investieren in weissrussland :::: auskunft :::: beratung ::

Rahmenbedingungen fuer auslaendische Investoren auf dem Territorium Weissrusslands

Rechtsquelle:
Am 22 Juni 2001 wurde Investitionskodex erfasst, das ab 9 Oktober 2001 in Kraft getrttten ist. Tatsaechlich wurde damit nicht viel in der Investitionslage geaendert.

Gruendung (Beteiligung in) einer Gesellschaft:
Bei der Gruendung einer Gesellschaft mit auslaendischen Investittionen in Weissrussland gilt eine Begrenzung der Formauswahl: die konnen nur in Form einer offenen und geschlossenen AG, GmbH, Gesellschaft mit erweiterter Haftung oder eines Unitarischen Unternehmen (ahnlich der Ein-Mann-Gesellschaft) gegrundet werden. Die Form der OHG, KG oder Genossenschaften, die im Zivilgesetzbuch vorgesehen ist, kann in dem Fall nicht benutzt werden. Nach wie vor muss der auslaendische Gesamtanteil in den Koerperschaften mindestens 20 000 USD betragen.
Registrierung findet sich idR. beim Auslandsministerium waehrend der 15 Tagen statt (das macht 60 Euro + Notar- und Uebersetzungskosten).
Gruendungskapital einer Koerperschaft (ausser offenen AG) ist in Groesse von 50% waehrend des ersten Jahres, und bis zum 100% waehrend des Zweiten einzubringen. In den Einzelfaellen ist weitere Verlaengerung dieser Fristen moeglich. Der Import vom als Sachanlage anerkannen Vermoegen ist Zoll- und MwSt-frei, soweit dieses nicht verbrauchsteuerpflichtig ist und fristengemaess eingefuehrt wird.

Besteuerung:
  • Mehrwertsteuer - 20% (Praeferenzsaetze 10%, 0%);
  • Koerperschaftsteuer - 30 % (Praeferenzsatz - 15%, vom Jahresumsatz und Arbeitnehmerzahl abhaengig);
  • Dividendensteuer - 15 %;
  • Einkommensteuer - 9%-30% (progressiv).
  • Es werden auch andere Steuern (z.B. Vermoegens-, Verkaufssteuer) eingezalt.
Beim Auslandsanteil in dem Gruendungskapital mehr als 30 % gelten volgende Verguenstigungen:
  • Koerperschaftsteuerfreiheit fuer drei Jahre ab Gewinnerzielung von eigener Produktion, anschliessend - 50%-tige Ermaessigung fuer weiteren drei Jahre in Vorzugsbereichen moeglich.
  • Amortisierung nach Satzungsbestimmung moeglich.
Devisenrecht:
Devisenkonto sind moeglich. Bei dem Auslandsanteil ueber 30% - kein Zwangsumtausch von Devisenerloese.

Aussenhandel:
Import- und Exportzoelle: 2 - 30 % (hohe Zoelle auf Metalle). Bearbeitungsgebuehr - 0,15%. Zahlungsfristen im Aussenhandel reglementiert.
Lizenzfreier Import von Betriebsstoffen. Lizenz- und Genehmigungsfreier Export der Produktion von Unternehmen mit Auslandsanteil mehr als 30%.

5 -jaehriger Bestandschutz (Nichtanwendung der Regelungen, die Rechtslage der auslaendischen Investitionen verschlechtern) fuer Unternehmen mit Auslandsanteil .
© 2001 Vneshaudit | E-mail: info@audit.by tel. 00375 17 231-45-45 oder 00375 17 232-75-24
audit.by russian versiongermany version