1. Die Rechtsquellen:
Gesetz ueber FWZ vom 07.12.1998, Erlass vom Praesidenten und Regierungsverordnung betr. jeder FWZ, mehrere Regierungsverordnungen und Akten von Steuer-, Zollkomitee und Nationalbank. Die in Weissrussland allgemein geltende Regelungen fuer auslaendische Investoren sind auch anwendbar.
2. Die FWZ:
In Weissrussland gibt es zur Zeit vier FWZ, alle sind fur bestimmte Frist gegruendet:
- "Brest" (liegt an der Grenze mit Polen) - fuer 50 Jahre (ab 1996)
- "Minsk" (Hauptstadt) - fuer 30 Jahre (ab 1998)
- "Gomel-Raton" - fuer 50 Jahre(ab 1998)
- "Witebsk" - fuer 30 Jahre (ab 1999)
- "Mogilew" - fuer 30 Jahre (ab 2002)
- "Grodnoinvest" - fuer 30 Jahre (ab 2002).
Nach ihrer Ablauf koennen die Fristen verlaengert werden.
Das Territorium von allen FWZ befasst nicht die ganzen Staedte, sondern nur bestimmte Grundstuecke, wo sich das Unternehmen zwingend befinden muss.
3. Die Taetigkeit in FWZ:
Alle 5 Zonen sind sog. "Komplexzonen", was bedeutet, dass die Sonderregelungen nicht nur fuer einzelne Industriebereiche, sondern fuer mehrere Wirtschaftssektoren gelten.
Verboten sind in allen FWZ die Taetigkeiten, die mit Verteidigung des Staates, Waffen, Radionuklearen, Drogen verbunden sind, so wie Alchogol- (ausser Wein und Bier), Tabak-, Wertpapier-, Muenzen-, Postmarkenproduzierung, Behandlung von Schwerkrankheiten.
4. Gruendungsverfahren:
Bei der Administration der FWZ:
1) Eintragung ins Staatsregister der juristischen Personen (das
macht 60 Euro + Notar- und Uebersetzungskosten);
2) Registrierung als FWZ-Resident {dafuer ist einen Bysines - plan
fuer 5 Jahre auszuarbeiten und an die Auswahlkomission vorzustellen,
wobei die Investirungsgroesse, Produzierungsart (die Benutzung von
neuen Technologien), die Beschaffung von Arbeitsplaetze usw. beruecksichtigt
werden}. Vom Kosten machen die Teilnahme an der Auswahl und die
Registrierung insgesamt 80 Mindestgehaelter (ca 570 Euro).
Es wird ein Vertrag mit der Administration der FWZ beschlossen,
wo die gegenseitige Verpflichtungen zu bestimmen sind (i.d.R. muss
FWZ-Resident die in Bisnes-plan eingetragene Angaben (Investitionsgroesse,
Beschaffung der Arbeitsplaetze usw.) erfuehlen und einen Betrag
(i.d.R. 1-4% von Verguenstigungen) fuer Weiterentwicklung der FWZ
einzahlen.
5. Bedingungen fuer Taetigkeit
| |
Brest |
Minsk |
Gomel-Raton |
Witebsk |
| Taetigkeiten, fuer die die Verguenstigungen
FWZ nich gelten |
Fuer die Ausuebung von bestimmten Taetigkeiten
sind Lizenzen erforderlich. |
| - |
reiner Handel, Gastronomie |
Reiner Handel, Gastronomie |
reiner Handel |
| Kapital-einbringung |
50% waehrend des ersten Jahres, weitere 50 %
waehrend des Zweiten |
| Besonderheiten bei der Besteuerung |
Mehrwertsteuer - 10% (Normalsatz in der Republik
20%)Koerperschaftssteuer: Befreiung fuer 5 Jahre ab Gewinnerzielung
fuer von eigener Produktion erhaltenen Gewinne,dann - 15%
(Normalsatz in der Republik 30%) |
| Bei der Exporte der eigener Produktion uber 70 % wird Koerperschaftssteuer
weitere 5 Jahre nach halbiertem Satz gezahlt; Befreiung von
Devidenden-steuer fuer 5 Jahre;Quellensteuer von bestimmten
Taetigkeiten |
Die in Weissrussland investierte Gewinne sind Koerperschafts
-steuerfrei. |
Die in Weissrussland investierte Gewinne sind Koerperschafts
-steuerfrei |
Quellensteuer -5 % (Normalsatz in der Republik 15%)Die in
Weissrussland investierte Gewinne sind Koerperschafts -steuerfrei |
| Devisenrecht |
Die Zahlungen in Devisen moeglich. |
| Befreiung aller Residenten von Pflichtumtausch der Devisenerloese
von Expotre |
Bei der Auslandsanteil ueber 30% - Befreiung
von Pflichtumtausch der Devisenerloese |
| Zoll |
Zollfreiheit beim Einfuhr (nur Bearbeitungsgebuhr
0,15% ist zu zahlen)Zollfreicheit beim Ausfuhr der eigenen
Produktion,Lizenz- und Genehmigungsfreier Export von Produktion. |
| Andere Besonderheiten |
Erleichteter Einfuhr von auslaendischen Personen |